In der täglichen Praxis des Bausachverständigen fällt zunehmend auf, dass Gebäude, welche bereits seit
Jahrzehnten „grundwasserfrei“ stehen, plötzlich vermehrt aufsteigende Grundwasserfeuchtigkeit aufweisen.
Die Ursache liegt oft darin, dass die Kommunen und Wasserversorger die Wasserversorgung in der Regel aus bodennahen Schichten entnommen haben.
Um Kosten für Reinigung und Aufbereitung einzusparen, gehen diese jedoch vermehrt dazu über, Bohrungen in tiefere Ebenen zu setzen.
Hieraus resultierend ergibt sich ein Grundwasseranstieg im oberflächennahen Bereich, was wiederum dazu führt, dass Bestandsgebäude vom Grundwasser belastet werden.
Häufig durchgeführte Maßnahmen wie z.B. aufgraben, Drainage legen und von außen abdichten, ebenso wie abdichten von innen oder einbringen von Horizontalsperren sind oft sehr kostenintensiv
und zeigen nicht immer die gewünschte Wirkung.
Dies liegt daran, dass die Ursache für die Feuchtigkeit durch aufsteigendes Wasser oder stauendes Wasser oft im Vorfeld nicht ausreichend und gesichert geklärt wurde.
Aus diese Grund sollte vor der Durchführung teurer Maßnahmen eine genaue Analyse bezüglich der Feuchtigkeitsursache durchgeführt werden. Hierzu empfiehlt sich
mittels eines Mikrowellenmessgerätes ) –durch einen „ Neuralen“ Sachverständigen eine großzügige Flächenmessung der Wandflächen, sowie der Bodenplatte.
Bei diesen Messungen wird die Feuchtigkeit im Oberflächenbereich und im Tiefenbereich ermittelt.
Die aufgenommenen Werte können am Computer ausgewertet und analysiert werden. Wasserströme und Wasserverläufe können so bebildert abgelesen werden.
Auf Grund dieser Messergebnisse kann über geeignete Sanierungsmaßnahmen beraten werden. Ferner kann analysiert werden, welche rechtlichen Möglichkeiten eventuell für den Hausbesitzer
bestehen.
Diese Messungen sollten von einem neutralen Sachverständigenbüro durchgeführt werden.
Ergänzend ist festzustellen, dass die Aggressivität des Grundwassers zugenommen hat. Dies kann dazu führen, dass die Betongüte und Eisenarmierung angegriffen werden kann.
Es sollte daher ebenfalls durch einen Sachverständigen die „Aggressivitätsgüte“ des Grundwassers ermittelt werden, um hier entsprechende Maßnahmen zur Sanierung der angrenzenden Betonteile des Objektes zu planen.ördliche Genehmigung für eventuell ausgebaute Dachgeschossflächen (Speicher / Spitzboden) vorliegt.