Nachträglicher Dachgeschossausbau

 

Ein Dachgeschoss darf nachträglich nicht einfach zu Wohnraum ausgebaut werden. Es muss hier geklärt werden, ob der bisherige Speicher (Spitzboden) umgewidmet werden kann.

Eine Umwidmung ist eine Nutzungsänderung und ist dementsprechend bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen.

Neben den baurechtlichen Kriterien der Nutzungsänderung sind auch eventuelle Anforderungen an den Brandschutz zu beachten, z. B. erhöhte Widerstandsklassen bei den für den Ausbau genutzten Baustoffen oder z. B. auch die Einrichtung eines zweiten Rettungsweges (Rettungsfenster, Rettungstreppen).

Alle vorgenannten Punkte bedeuten ein Risiko, wenn einfach ohne behördliche Genehmigung/Zustimmung das Dachgeschoss ausgebaut wird.

Bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie ist unbedingt darauf zu achten, dass eine behördliche Genehmigung für eventuell ausgebaute Dachgeschossflächen (Speicher / Spitzboden) vorliegt.